Was darf ich?

Alkohol in Schule und Job

Mit Alkohol im Blut zur Arbeit? Bier auf dem Schulhof oder in der Mittagspause? Was ist erlaubt, was ist verboten - und warum?

Wer etwas leisten will (oder muss), lässt dabei am besten die Finger von alkoholischen Getränken. Dafür gibt es viele gute Gründe und entsprechende Regelungen – auch ohne harte gesetzliche Vorgaben.

Ist Alkohol in der Schule verboten?

Alkohol und Lernen passt nicht zusammen – egal, ob in der Schule oder beim Büffeln für Klausuren oder Klassenarbeiten.

Bildung ist in Deutschland Ländersache. Deswegen findest du die schulbezogenen Regelungen im Schulgesetz bzw. der Schulordnung deines Bundeslandes. Ein Blick in einige dieser Schulgesetze verrät, dass Alkohol meist grundsätzlich verboten ist.

„Der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist Schülerinnen und Schülern innerhalb der Schulanlage sowie bei schulischen Veranstaltungen untersagt.”

Bayerische Schulordnung (§23)

Warum nur meist und nicht immer? In z. B. Bayern und Schleswig-Holstein steht das Alkoholverbot im Schulgesetz, in Hessen aber nicht. Das heißt aber nicht, dass du dir etwa als Frankfurter Schüler*in in der Pause ein Bier auf dem Schulhof gönnen darfst.

Der Grund: Nicht nur Schulgesetz / Schulordnung deines Bundeslands regeln, was du in der Schule darfst und was nicht. Deine Schule hat mit Sicherheit eine eigene Schulordnung, die automatisch für alle Schüler*innen gilt, also auch für dich – und dort findest du höchstwahrscheinlich auch ein Alkoholverbot.

Alkohol am Arbeitsplatz?

Egal, ob du ein Schülerpraktikum oder eine Ausbildung machst oder bereits einen festen Job hast: Am Arbeitsplatz gelten in puncto Alkohol Regeln, die du unbedingt befolgen solltest.

Es gibt kein Gesetz, das Alkohol am Arbeitsplatz allen Arbeitnehmer*innen grundsätzlich verbietet. Dennoch ist es wahrscheinlich, dass du in deinem Job nichts trinken darfst. Geregelt ist das Ganze entweder in deinem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung deines Arbeitgebers.

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es davon unabhänig strikte Alkoholverbote: Pilot*innen gehören dazu genauso wie Busfahrer*innen oder Chirurg*innen.

Ganz unabhängig davon gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG), falls du arbeitest und noch nicht volljährig bist. Wenn du z.B. 16 bist, darf dir dein*e Chef*in keine alkoholischen Getränke geben, die du laut Jugendschutzgesetz (JuschG) erst mit 18 trinken darfst (§31 JArbSchG).

Wenn Alkohol im Job erlaubt ist

Nun kann es natürlich sein, dass du kein Alkoholverbot im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung stehen hast, über 18 bist und auch nicht in einem „Alkoholverbots-Beruf“ arbeitest. Das alles ist aber kein Freibrief zum Trinken.

Denn als Arbeitnehmer*in verpflichtest du dich, die in deinem Vertrag genannten Leistungen zu erbringen (§611 BGB). Mit Alkohol im Blut (das gilt auch für Restalkohol vom Vorabend) kannst du das aber möglicherweise gar nicht mehr.

Wirst du „erwischt“ (z.B. durch auffälliges Verhalten oder einen Arbeitsunfall im Zusammenhang mit Alkohol), kann das mehr als nur unangenehm werden: Dir droht eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung – das kommt ganz darauf an, was passiert ist. Zusätzlich greift womöglich deine Unfallversicherung im Fall eines „Alkohol-Unfalls“ am Arbeitsplatz nicht mehr.

Arbeiten? Am besten alkoholfrei!

Unabhängig von den möglichen Konsequenzen wirft es kein gutes Licht auf dich, wenn du während deiner Arbeit trinkst und das z. B. deinen Kolleg*innen auffällt. Sie könnten dann den Eindruck bekommen, dass du deine Arbeit nicht ernst nimmst oder es nicht für nötig hältst, richtig mit ihnen zusammenzuarbeiten. Das ist weder gut für deine Karriere noch für das Verhältnis zu denen, die mit dir zusammenarbeiten.

Selbst, wenn Alkohol an deinem Arbeitsplatz nicht grundsätzlich verboten sein sollte, lohnt es sich, im Job auf Alkohol komplett zu verzichten. Damit bist du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite – besser für deine Leistung und das Arbeitsklima ist es auch.

  • Bayerische Staatskanzlei (2020): Bayerische Schulordnung (BaySchO), [online]
  • Kultusministerium Hessen (2018): Hessisches Schulgesetz (PDF), [online
  • Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2020): Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend, [online]
  • Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2020): Bürgerliches Gesetzbuch, [online]