Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.kenn-dein-limit.info.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.kenn-dein-limit.info barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Webanwendung ist nicht vollständig barrierefrei, damit werden die Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt.

Hinweis: Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend der BITV 2.0.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 11. Februar 2022. Die Webanwendung wurde nach höchstmöglichem Maß getestet. Dabei unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien und sind gekennzeichnet. Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht-barrierefrei identifiziert:

Barrieren:

  • Grafische Bedienelemente, Grafiken und Objekte haben teilweise keinen aussagekräftigen Alternativtext.
  • Es werden teilweise doppelte Zeilenumbrüche statt dem Strukturelement für Absätze verwendet.
  • Auf der Seite der „Leichten Sprache“ werden Informationen teilweise ausschließlich durch sensorische Merkmale wie Farbe, Form oder Position vermittelt.
  • In der mobilen Ansicht sowie bei starker Vergrößerung werden Inhalte teilweise verdeckt oder sind ohne horizontales Scrollen nicht erreichbar.
  • Nicht alle Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck über ein sprachenunabhängiges Attribut.
  • Auf der Startseite gibt es in der mobilen Ansicht keine alternative Bedienmöglichkeit zur Wischgeste im Bereich „Wirkung & Folgen“ sowie „Auf einen Blick“ um zwischen den Bildern/Artikeln zu navigieren.
  • Anderssprachige Wörter wurden nicht entsprechend ausgezeichnet.
  • Die Erklärung der Kennzeichnung der Pflichtfelder erfolgt nicht in jedem Formular.
  • Es wird in Einzelfällen nicht die korrekte Syntax angewendet.
  • Auf der Seite der Barrierefreiheitserklärung wurden nicht alle anwendbaren Prüfschritte als konform bewertet.
  • Vereinzelt sind Linktexte ohne Kontext nicht aussagekräftig (AAA).
  • Nicht alle Bedienelemente entsprechen der Mindestgröße von 44 x 44 Pixel (AAA).

Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Die hier aufgeführten Barrieren konnten bereits umfassend behoben werden. Eine erneute Prüfung der Barrierefreiheit dieser Website steht noch aus. 

Diese Erklärung wurde am 27. April 2022 erstellt und zuletzt am 08. Mai 2023 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kenn-dein-limit.info aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: +49 221 8992-0

Fax: +49 221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de